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>Steuertipps>Tipp des Monats>05/06

§ 32 EStG - Berücksichtigung von Kindern bei getrennt lebenden Eltern (05/06)

Es ist unbedingt darauf zu achten, wo die Kinder gemeldet sind!

In § 32 VI steht folgendes:

"..... bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen."
Das bedeutet, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, Einfluß auf die steuerliche Zuordnung hat.

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Stand:13.01.2020