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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Der EuGH hat die Rechte von gutgläubigen Steuerpflichten, die innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen, gestärkt. Die Finanzbehörden dürfen zwar Buch- und Belegnachweise fordern, doch darf das Risiko von Betrügern auf Erwerberseite nicht einseitig auf den Rücken des liefernden Unternehmers abgewälzt werden. Denn die Finanzbehörde sollte sich immer vor Augen führen, dass es genauso "wichtig ist, sicherzustellen, dass die Wirtschaftsteilnehmer nicht schlechter gestellt sind als vor der Abschaffung der Kontrollen an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten, weil ein solches Ergebnis dem Zweck des Binnenmarkts, der den Handel zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern soll, zuwiderliefe" (Teleos, a.a. O., Rz. 62).
(Urt. v. 27.09.2007, RS Collee (C - 146/05 a.a.o.)). Teleos (C - 409/04 a.a.o.). Twoh International (C - 184/05, a.a.o.)
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