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>Steuertipps>Tipp des Monats>06/08

Sonderausgaben: Kürzung des Vorwegabzugs (06/08)

Für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers als Sonderausgaben war bis einschließlich 2007 entscheidend, ob z.B. bei einer Pensionszusage der GmbH die Altersversorgung ganz oder teilweise durch eigene Beiträge aufgebaut wurde. Führte diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass das der Fall ist, ergab sich für den Gesellschafter- Geschäftsführer ggf. ein höherer Sonderausgabenabzug. Ab 2008 ist das zuungunsten der Betroffenen geändert worden. Auch für Arbeitnehmer,

  • die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen,
  • eine Berufstätigkeit ausüben und
  • in diesem Zusammenhang vertraglich vereinbarte Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung erwerben (z.B. beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer mit pauschal versteuerten Direktversicherungsbeiträgen),

wird im Rahmen der Berechnung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen für die sog. Basisversorgung der Höchstbetrag von 20.000 € für Ledige bzw. 40.000 € für Ehegatten stets um einen fiktiven Gesamtbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zur allgemeinen Rentenversicherung gekürzt.
Der maximale Kürzungsbetrag beträgt für das Jahr 2008 10.746 € (= 19,9 % von 54.000 €).

 

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Stand:13.01.2020