Aktuelles/News Neueste Informationen Steuertipps-Videos
Leistungen Steuerberatung Steuerberatung für Rentner Rentner/Geringverdienende für Rentner im Ausland Betriebswirtschaftliche Beratung Finanzbuchhaltung/ Jahresabschluss Lohnbuchhaltung Rating Jahresabschlussprüfung Unternehmensnachfolge Finanzgerichtsverfahren Vertretung im Steuerstrafverfahren/ Erstellung Selbstanzeige Existenzgründungsberatung Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Sonstige Leistungen
Steuertipps Tipp des Monats 07/19
About Praktikum/Rechtsreferendariat Kontakt Impressum | Datenschutz Sitemap Startseite
Erwirbt ein Anleger in 2008 Anleihen, kann er die ausgewiesenen Stückzinsen auch dann mindernd von seinem übrigen Einkommen absetzen, wenn die Ausschüttung erst 2009 unter der Abgeltungssteuer anfällt. Nach einem aktuellen Erlass der Oberfinanzdirektion Magdeburg sind das marktübliche Vorgänge, die anzuerkennen sind und nicht unter die Rubrik eines schädlichen Steuerstundungsmodells fallen (Az: S 2252 104 St 214 V). Diese Einordnung können Sparer im laufenden Jahr für einen lukrativen Einmaleffekt nutzen. Sie erwerben gezielt Anleihen, deren Ausschüttung erst nach Silvester erfolgt. Dann wirken sich die Stückzinsen noch mindernd mit der höheren individuellen Progression und die anschließend gezahlten Zinsen unterliegen bereits dem moderaten Abgeltungstarif. Für diese Sparstrategie eignen sich besonders Anleihen mit einem Ausschüttungstermin unmittelbar nach Neujahr, dann sind in 2008 besonders hohe Stückzinsen aufgelaufen.
aktueller Tipp des Monats Archiv: 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001 | 1999 Verantwortlich für den Inhalt ist Steuerberater, vereidigter Buchprüfer Werner Heck.
Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf:
T: +49 (0) 651 999 877-0 F: +49 (0) 651 999 877-20 eMail: info@steuerberatung-heck.de
Sehen Sie auch unsere aktuellen Bereiche:
Kontakt Steuerberatung Heck Werner Heck Steuerberater Vereidigter Buchprüfer Rudi-Schillings-Str. 12 54296 Trier-WIP T: +49 (0) 651 999 877-0 F: +49 (0) 651 999 877-20 eMail: info@steuerberatung-heck.de © W. Heck 1999-2020 Stand:13.01.2020