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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Durch BFH-Beschluss vom 09.12.2009, X R 4/09 wurde geklärt, dass der KiSt-Erstattungsüberhang erst dann auf vergangene Jahre zurück zu tragen ist, wenn der ESt-Bescheid des Erstattungsjahres vorliegt. Erst dann entsteht dieser Anspruch.
In der Bezugsverfügung der OFD Karlsruhe, wurde erst die Auffassung vertreten, dass dieses rückwirkende Ereignis bereits mit Ablauf des Jahres des Erstattungsüberhangs eintreten.
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