Ihr Partner in allen
steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen
in Trier, Luxemburg und Umgebung

>Steuertipps>Tipp des Monats>08/10

Rückwirkende Steueränderungen verstoßen gegen das Grundgesetz (08/10)

Rückwirkende Steueränderungen verstoßen gegen das Grundgesetz, weil sie den Vertrauensschutz der Steuerzahler unterlaufen. Drei entsprechende Beschlüsse fällte vergangene Woche das Bundesverfassungsgericht (AZ. 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05).

Es geht

a) um die Verlängerung der Spekulationsfrist

b) um die gesunkene Schwelle bei GmbH-Anteilen

sowie

c) um die u.U. ungünstigere Besteuerung von Abfindungen (Fünftelregelung anstatt hälftiger Steuersatz) in den Jahren 1999 ff.

Bei diesen Gesetzesänderungen wurde im März 1999 neues Recht verabschiedet, was schon ab 01. Januar 1999 gelten sollte. Hier ist lt. BVG der Vertrauensschutz beim Steuerpflichtigen im höchsten Maße untergraben worden.

 

aktueller Tipp des Monats

Archiv: 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001 | 1999

Verantwortlich für den Inhalt ist Steuerberater, vereidigter Buchprüfer Werner Heck.

Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf:

T: +49 (0) 651 999 877-0
F: +49 (0) 651 999 877-20
eMail: info@steuerberatung-heck.de

Kontakt
Steuerberatung Heck
Werner Heck
Steuerberater
Vereidigter Buchprüfer
Rudi-Schillings-Str. 12
54296 Trier-WIP
T: +49 (0) 651 999 877-0
F: +49 (0) 651 999 877-20
eMail: info@steuerberatung-heck.de

© W. Heck 1999-2020
Stand:13.01.2020