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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Rückwirkende Steueränderungen verstoßen gegen das Grundgesetz, weil sie den Vertrauensschutz der Steuerzahler unterlaufen. Drei entsprechende Beschlüsse fällte vergangene Woche das Bundesverfassungsgericht (AZ. 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05).
Es geht
a) um die Verlängerung der Spekulationsfrist
b) um die gesunkene Schwelle bei GmbH-Anteilen
sowie
c) um die u.U. ungünstigere Besteuerung von Abfindungen (Fünftelregelung anstatt hälftiger Steuersatz) in den Jahren 1999 ff.
Bei diesen Gesetzesänderungen wurde im März 1999 neues Recht verabschiedet, was schon ab 01. Januar 1999 gelten sollte. Hier ist lt. BVG der Vertrauensschutz beim Steuerpflichtigen im höchsten Maße untergraben worden.
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