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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Erben können mit einem Vermächtnis, das sie aus dem Erbe leisten müssen, die Erbschaftsteuer senken. Dafür reicht es, wenn das Vermächtnis nur mündlich abgeschlossen wurde, entschied der Bundesfinanzhof in München (Az.: II R 46/09). Bisher beharrte das Finanzamt bei der Erbschaftsteuererklärung auf einem schriftlichen Vermächtnis. Der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zufolge ist die mündliche Vereinbarung ausreichend, wenn das Vermächtnis auch tatsächlich ausgeführt wird. Eine schriftliche Bestätigung ist von Vorteil.
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