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>Steuertipps>Tipp des Monats>11/11

Häusliches Arbeitszimmer auch anteilig absetzbar (11/11)

Die Rechtsprechung im Reisekostenrecht wurde in den letzten Jahren so geändert, dass bei gemischten Aufwendungen z.B. Reisekosten auch der berufliche Anteil abgesetzt werden kann, selbst wenn große Teile der Reise privaten Zwecken gedient haben. Dieses bisherige strenge Aufteilungsverbot wurde jetzt auch beim häuslichen Arbeitszimmer gelockert. Das FG Köln (Urteil v. 19.05.11 - 10 K 4126/09) hat entschieden, dass auch bei erheblicher privater Mitbenutzung der berufliche/betriebliche Anteil abgezogen werden kann. Das FG hat aber die Revision beim BFH zugelassen (AZ. X R 32/11).

 

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Stand:13.01.2020