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>Steuertipps>Tipp des Monats>01/12

Keine Anwendung der 1% -Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (01/12)

Wenn ein Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug ausschließlich für dienstliche Zwecke sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt, ist gem. BFH-Urteil v. 06.10.2011 (VI R 56/10) ein Privatanteil gem. der 1%-Regelung nicht anzusetzen, auch wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Die Nutzung eines Fahrzeugs für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist, so der BFH, keine private Nutzung, denn der Gesetzgeber hat diese Fahrten in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG der Erwerbssphäre zugeordnet.

 

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Stand:13.01.2020