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>Steuertipps>Tipp des Monats>07/13

Einführung einer Lohnsteuer-Nachschau (07/13)

Durch das EU-Amtshilfegesetz (EU AHiG), dass am 01. Januar 2013 in Kraft getreten ist, ist auch eine nicht unbedeutende Neuregelung bei der Lohnsteuer durch § 42 g EStG-E erfolgt:

Es wird eine Lohnsteuer-Nachschau neu eingeführt. Die mit der Nachschau beauftragten Personen können ohne vorherige Ankündigung - während der üblichen Geschäftszeiten - Grundstücke und Geschäftsräume betreten und Lohn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen, Urkunden und Auskünfte über die betroffenen Sachverhalte verlangen. Bei gegebenem Anlass kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zur einer LSt-Prüfung übergegangen werden.

 

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Stand:13.01.2020