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>Leistungen>Finanzgerichtsverfahren

Finanzgerichtsverfahren

Da der Gesetzgeber häufig Gesetze erläßt, deren praktische Umsetzung sehr schwierig oder deren Verfassungsmäßigkeit bei Erlaß zweifelhaft ist, kommt es immer häufiger zu Verfahren vor den Finanzgerichten oder dem BVerfG.

Wir haben in der Vergangenheit Prozesse vor den Finanzgerichten geführt.

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen nur bei Aussicht auf Erfolg an:

  • Verfahren vor den Finanzgerichten
  • vollen Rechtsschutz durch Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf:

T: +49 (0) 651 999 877-0
F: +49 (0) 651 999 877-20
eMail: info@steuerberatung-heck.de

 

Kontakt
Steuerberatung Heck
Werner Heck
Steuerberater
Vereidigter Buchprüfer
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54296 Trier-WIP
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© W. Heck 1999-2020
Stand:13.01.2020