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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Durch das am 11. Juni 2004 verabschiedete Gesetz zur Regelung der Alterseinkünfte (Alterseinkünftegesetz-AltEinkG) werden nach Aussage der Bundesregierung ab 2005 ca. 3,3 Mio. Rentner einkommensteuerpflichtig. Ziel des Alterseinkünftegesetzes - AltEinkG - ist es, den Lebensunterhalt aller Bürgerinnen und Bürger auf ein zukunftsfestes und stabiles Fundament zu stellen. Obwohl 50vH der Rente steuerpflichtig werden, fallen für Durchschnittsrenten auch in 2005 keine Steuern an. Für Alleinstehende, die nur eine gesetzliche Rente beziehen, bleibt diese bis zu einer Höhe von rund 1.575 Euro/Monat steuerfrei. Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge! Gem. dem neuen § 22 a EStG hat der gesetzliche Rentenversicherungsträger einer zentralen Stelle bis spätestens zum 31.05. des darauffolgenden Kalenderjahres den Bezug und die Höhe der Leibrenten zu melden. Ab 2006 ist deshalb mit einer Kontrolle durch das Finanzamt für das Kalenderjahr 2005 zu rechnen. Das Strafbefreiungserklärungsgesetz gilt dann allerdings nicht mehr. Es empfiehlt sich deshalb eine Überprüfung der Steuerpflicht in 2005, um ggf. die preisgünstige Steueramnestie in Anspruch zu nehmen! Da wir jedes Jahr ca. 250 reine Einkommensteuererklärungen bearbeiten, sind wir im ESt-Recht äußerst versiert! Außerdem haben wir gute Kontakte zu den entsprechenden Rentenversicherungsanstalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Berufsträgern Herrn StB, vBP Werner Heck.
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