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Steuerberatung für Rentner im Ausland

Die Besteuerung der Leibrenten wird künftig durch Mitteilungen der Rentenversicherungsträger und der Lebensversicherungsunternehmen durch eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung sicher gestellt (§ 22 a EStG). Darauf müssen sich Rentner, die derzeit keine Steuererklärung abgeben, obwohl insgesamt steuerpflichtige Einkünfte vorliegen, rechtzeitig einstellen (s. a. Steuerberatung für Rentner). Es ist denkbar, dass auch im Ausland lebende Rentner künftig eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Die Doppelbesteuerungsabkommen mit den übrigen Mitgliedstaaten sollen dahingehend geändert werden, dass Deutschland das Besteuerungsrecht für Alterseinkünfte erhält, wenn die zu Grunde liegenden Altersvorsorgeaufwendungen in Deutschland abziehbar waren. Künftig werden voraussichtlich im Ausland lebende Rentner in gleichem Maße wie inländische Rentner besteuert.

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Stand:13.01.2020