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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Abgeltungssteuer Der persönliche Steuersatz von Rentnern und Geringverdienern liegt meist unter der Grenze von 25 vH. Sie haben daher ein Anrecht auf Erstattung. Die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer können in der ESt-Erklärung geltend gemacht werden. Faustregel für die Ermittlung der 25 vH-Grenze des Steuersatzes: Grundtarif: Einnahmen < 15.000 Euro Splittingtarif: Einnahmen < 30.000 Euro In diesen Fällen liegt der Grenzsteuersatz unter 25 vH. Bei der Bemessung des Rahmensatzes für die StB-Gebühren kann u.U. auch der Erstattungsbetrag berücksichtigt werden, so dass die Rechnung nicht höher ausfällt als die Erstattung.
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