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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Durch das Inkrafttreten des Kapitalgesellschaften&Co.- Richtliniengesetzes zum 1. Januar 2000 ist eine Vielzahl von mittelständischen Firmen zusätzlich prüfungspflichtig geworden. Um dieser gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden, haben wir uns durch Prüfung (bereits 1990) und den Besuch von Seminaren im Bereich der Jahresabschlußprüfung ein weiteres Know-How und Bearbeitungsfeld aufgebaut. Durch die freiwillige Prüfung einer grossen Institution, die in die Klasse der mittelgrossen GmbHs einzuordnen wäre, ist auch fundierte praktische Erfahrung vorhanden.
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Kontakt Steuerberatung Heck Werner Heck Steuerberater Vereidigter Buchprüfer Rudi-Schillings-Str. 12 54296 Trier-WIP T: +49 (0) 651 999 877-0 F: +49 (0) 651 999 877-20 eMail: info@steuerberatung-heck.de © W. Heck 1999-2020 Stand:13.01.2020