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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Die Wahl der pauschalen 1vH-Regelung für Unternehmen ist in Zukunft nur noch möglich, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50 vH beträgt (bisher 10 vH). Es ist aber z.Z. noch nicht geklärt, wie genau die 50 vH-Grenze zu ermitteln ist. Das Führen eines aufwendigen Fahrtenbuches soll aber nicht erforderlich sein. Ein erhöhter Verwaltungsaufwand und Stress mit dem Finanzamt ist vorprogrammiert.
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