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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Auf viele Erben in Deutschland kommen durch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs höhere Steuern zu. Der Große Senat des obersten deutschen Steuergerichts entschied, dass Erben Verluste aus Lebzeiten des Erblassers künftig nicht mehr in ihrer eigenen Steuererklärung geltend machen können. Damit sei die jahrzehntelange Praxis des Verlustvortrags beendet worden, teilte der Bundesfinanzhof am 12.03.2008 in München mit. Das Urteil wird bereits am 13.03.2008 wirksam und für alle Finanzämter verbindlich (Az. GrS 2/04).
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