Aktuelles/News Neueste Informationen Steuertipps-Videos
Leistungen Steuerberatung Steuerberatung für Rentner Rentner/Geringverdienende für Rentner im Ausland Betriebswirtschaftliche Beratung Finanzbuchhaltung/ Jahresabschluss Lohnbuchhaltung Rating Jahresabschlussprüfung Unternehmensnachfolge Finanzgerichtsverfahren Vertretung im Steuerstrafverfahren/ Erstellung Selbstanzeige Existenzgründungsberatung Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Sonstige Leistungen
Steuertipps Tipp des Monats 07/19
About Praktikum/Rechtsreferendariat Kontakt Impressum | Datenschutz Sitemap Startseite
Arbeitnehmer und Selbständige können die Kosten einer zweiten Wohnung jetzt häufiger von der Steuer absetzen und damit ihre Abgabenlast senken. Nach zwei gestern vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Urteilen gelingt die doppelte Haushaltsführung selbst dann, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort wegverlegt wird (Az.: VI R 23/07, VI R 58/06). Bisher willigte der Fiskus nur ein, wenn der Berufstätige neben dem bestehenden Domizil am Familiensitz eine weitere Wohnung in der Nähe der Arbeitsstätte aufnahm. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung gilt diese Einschränkung nicht mehr. Entscheidend ist nur noch, dass es eine Zweitwohnung in der Nähe von Büro oder Werkbank gibt.
aktueller Tipp des Monats Archiv: 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001 | 1999 Verantwortlich für den Inhalt ist Steuerberater, vereidigter Buchprüfer Werner Heck.
Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf:
T: +49 (0) 651 999 877-0 F: +49 (0) 651 999 877-20 eMail: info@steuerberatung-heck.de
Sehen Sie auch unsere aktuellen Bereiche:
Kontakt Steuerberatung Heck Werner Heck Steuerberater Vereidigter Buchprüfer Rudi-Schillings-Str. 12 54296 Trier-WIP T: +49 (0) 651 999 877-0 F: +49 (0) 651 999 877-20 eMail: info@steuerberatung-heck.de © W. Heck 1999-2020 Stand:13.01.2020